Thursday, September 13. 2007
Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung
Bundesministerin Zypries hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung
angekündigt.
„Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach jüngsten Umfragen fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Wir werden es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich von Verträgen zu lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder“, so Zypries weiter.
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.
Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg und die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten. „Wir werden dagegen mit einem Maßnahmepaket vorgehen und so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen“, so die Ministerin.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
Zypries betonte, der Bundesregierung sei die wirtschaftliche Bedeutung des seriösen Fernabsatzhandels in Deutschland sehr bewusst: „Verbraucherinnen und Verbraucher gehen zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Damit dies auch weiterhin möglich bleibt und nicht durch unpraktikable Regelungen belastet wird, müssen wir die Interessen von Verbrauchern und Unternehmern berücksichtigen. Nicht alle derzeit diskutierten zivilrechtlichen Vorschläge werden dem gerecht“.
Zypries appellierte schließlich an die Bedeutung der Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Verbraucherinformation für die Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung: „Kein seriöses Unternehmen kann ein Interesse daran haben, mit unlauteren oder künftig ordnungswidrigen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden. Ich begrüße es deshalb, dass die Callcenter-Betreiber in Deutschland eine zentrale Beschwerdestelle schaffen wollen, um konsequenter gegen schwarze Schafe der Branche vorgehen zu können. Außerdem müssen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über Beschwerdemöglichkeiten informieren. Denn letztlich sind es allein die Angerufenen, die über den Sachverhalt Auskunft geben können und die die erforderlichen Nachweise liefern können, damit unerlaubte Telefonwerbung wirksam geahndet werden kann“, sagte die Ministerin.
Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich.
„Unerwünschte Telefonwerbung hat sich zu einem flächendeckenden Problem entwickelt: Nach jüngsten Umfragen fühlen sich 86 Prozent der Bevölkerung durch unlautere Werbeanrufe belästigt, 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. Dem Angerufenen bleibt der Ärger über die Belästigung, und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Wir werden es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich von Verträgen zu lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot hinwegsetzen, müssen künftig damit rechnen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden, darf außerdem bei Werbeanrufen künftig die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Bei Verstößen drohen ebenfalls Bußgelder“, so Zypries weiter.
Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung ist schon nach geltendem Recht ausdrücklich verboten. Sie stellt eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Wer diesem Verbot zuwider handelt, kann unter anderem von Mitbewerbern oder von Organisationen wie zum Beispiel den Verbraucherschutzverbänden auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Außerdem besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Anrufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Bei vorsätzlichem Handeln sieht das UWG einen Anspruch auf Gewinnabschöpfung vor.
Unseriöse Firmen setzen sich aber zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher immer wieder über dieses Verbot hinweg und die Durchsetzung des geltenden Rechts stößt in der Praxis auf Schwierigkeiten. „Wir werden dagegen mit einem Maßnahmepaket vorgehen und so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf vorlegen“, so die Ministerin.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
- Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon
abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und
Lotteriedienstleistungen können künftig wie andere Verträge, die Verbraucher im Wege des sogenannten Fernabsatzes
über das Telefon geschlossen haben, widerrufen werden. Unerlaubte Telefonwerbung wird besonders häufig bei den
genannten Waren und Dienstleistungen genutzt, um Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Bislang gibt es hier
kein Widerrufsrecht (§ 312d Abs. 4 BGB). Diese Ausnahmen sollen für telefonisch geschlossene Verträge beseitigt
werden, so dass die Verbraucher auch solche Verträge widerrufen können. Es wird für das Widerrufsrecht des
Verbrauchers nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf unerlaubt war. Die geplante Regelung ermöglicht es dem
Verbraucher, an dem Vertrag festzuhalten, wenn er dies möchte.
- Durch den fristgerechten Widerruf ist der Verbraucher an seine Vertragserklärung nicht mehr gebunden, braucht den
Vertrag also nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen
oder einen Monat und beginnt nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten
hat.
- Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung in § 7 Abs. 2 UWG werden künftig mit einem
Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur
zulässig ist, wenn der Angerufene dem Anrufer gegenüber vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu
wollen. So wird verhindert, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem anderen
Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
- Bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern darf der Anrufer künftig seine Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um
seine Identität zu verschleiern. Viele unerwünschte Werbeanrufe werden nicht verfolgt, weil sich nicht feststellen
lässt, wer angerufen hat. Denn die Unternehmen machen in der Regel von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Rufnummer zu
unterdrücken. Ein entsprechendes Verbot soll im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehen werden. Bei Verstößen gegen
das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.
Zypries betonte, der Bundesregierung sei die wirtschaftliche Bedeutung des seriösen Fernabsatzhandels in Deutschland sehr bewusst: „Verbraucherinnen und Verbraucher gehen zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Damit dies auch weiterhin möglich bleibt und nicht durch unpraktikable Regelungen belastet wird, müssen wir die Interessen von Verbrauchern und Unternehmern berücksichtigen. Nicht alle derzeit diskutierten zivilrechtlichen Vorschläge werden dem gerecht“.
Zypries appellierte schließlich an die Bedeutung der Eigenverantwortung der Wirtschaft und der Verbraucherinformation für die Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung: „Kein seriöses Unternehmen kann ein Interesse daran haben, mit unlauteren oder künftig ordnungswidrigen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht zu werden. Ich begrüße es deshalb, dass die Callcenter-Betreiber in Deutschland eine zentrale Beschwerdestelle schaffen wollen, um konsequenter gegen schwarze Schafe der Branche vorgehen zu können. Außerdem müssen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser über Beschwerdemöglichkeiten informieren. Denn letztlich sind es allein die Angerufenen, die über den Sachverhalt Auskunft geben können und die die erforderlichen Nachweise liefern können, damit unerlaubte Telefonwerbung wirksam geahndet werden kann“, sagte die Ministerin.
Nähere Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.bund.de/cold-calling erhältlich.
Thursday, September 6. 2007
Trojaner, Angriff oder einfach nur peinliche Fehlkonfiguration?
Derzeit liest man auf der Homepage von Wolfgang Schäuble Folgendes:
(Stand: Zeitpunkt dieses Beitrags)
Beim Laden von http://www.wolfgang-schaeuble.de/ ist folgender Fehler aufgetreten:
Zeitüberschreitung auf dem Server
Verbindung bestand zu www.wolfgang-schaeuble.de an Port 80
Versucht man die Seite allerdings von einem Rechner aus aufzurufen, auf dem ein Webserver (auf Port 80) läuft, so sieht man seinen eigenen (lokalen) Webauftritt.
Anscheinend kämpfen die Spezialisten von Herrn Schäuble mit sehr elementaren Problemen...
Update:
seit heute (14.09.2007) ist die Domain wieder verfügbar, d.h. es hat nur eine knappe Woche gedauert, den Fehler zu finden...
Update(2):
zu früh gefreut (13:00):
HTTP Server Error 503
ad1w has no available server to handle this request
Braucht jemand Hilfe?
Update(3):
es ist 13:10, jetzt hat ad2w das Problem
Anscheinend hat jetzt ein Loadbalancer ein Problem oder aber die nachgeschalteten Server?!
Update(4):
13:13
hmm, jetzt haben wir wieder den alten Status, nur das man nicht mehr auf den eigenen Server bzw. eigene IP (127.0.0.1) gelenkt wird
(Stand: Zeitpunkt dieses Beitrags)
Beim Laden von http://www.wolfgang-schaeuble.de/ ist folgender Fehler aufgetreten:
Zeitüberschreitung auf dem Server
Verbindung bestand zu www.wolfgang-schaeuble.de an Port 80
Versucht man die Seite allerdings von einem Rechner aus aufzurufen, auf dem ein Webserver (auf Port 80) läuft, so sieht man seinen eigenen (lokalen) Webauftritt.
Anscheinend kämpfen die Spezialisten von Herrn Schäuble mit sehr elementaren Problemen...
Update:
seit heute (14.09.2007) ist die Domain wieder verfügbar, d.h. es hat nur eine knappe Woche gedauert, den Fehler zu finden...
Update(2):
zu früh gefreut (13:00):
HTTP Server Error 503
ad1w has no available server to handle this request
Braucht jemand Hilfe?
Update(3):
es ist 13:10, jetzt hat ad2w das Problem
Anscheinend hat jetzt ein Loadbalancer ein Problem oder aber die nachgeschalteten Server?!
Update(4):
13:13
hmm, jetzt haben wir wieder den alten Status, nur das man nicht mehr auf den eigenen Server bzw. eigene IP (127.0.0.1) gelenkt wird
Moslem = pot. Terrorist ?
Deutschland sollte froh sein, eine Verfassung zu haben, die von einer breiten Masse verteidigt wird.
Nachdem Herr Schäuble als Innenminister mit immer neuen Vorstößen versucht, diese zu unterwandern bzw. - aus techn. Sicht - unsinnige Vorgehensweisen legimitieren zu lassen, will anscheinend auch Günther Beckstein nicht hinten anstehen.
Seiner Ansicht nach, sollten Übertritte zum Islam darauf kontrolliert werden, ob sie aus radikalgedanklichen Gründen gemacht werden.
Man stelle sich den Aufschrei der gleichen Leute vor, wenn Staaten mit vorwiegend muslimischer Bevölkerung Übertritte zum Christentum sanktionieren und kontrollieren würden.
Es darf kein Generalverdacht entstehen - in Deutschland herrscht (laut Verfassung) noch immer Glaubensfreiheit!
Nachdem Herr Schäuble als Innenminister mit immer neuen Vorstößen versucht, diese zu unterwandern bzw. - aus techn. Sicht - unsinnige Vorgehensweisen legimitieren zu lassen, will anscheinend auch Günther Beckstein nicht hinten anstehen.
Seiner Ansicht nach, sollten Übertritte zum Islam darauf kontrolliert werden, ob sie aus radikalgedanklichen Gründen gemacht werden.
Man stelle sich den Aufschrei der gleichen Leute vor, wenn Staaten mit vorwiegend muslimischer Bevölkerung Übertritte zum Christentum sanktionieren und kontrollieren würden.
Es darf kein Generalverdacht entstehen - in Deutschland herrscht (laut Verfassung) noch immer Glaubensfreiheit!
Monday, September 3. 2007
Schäuble rudert zurück
Nachdem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit seinen Plänen zum
Waffenrecht auf heftigen Widerstand gestoßen ist, rudert er nun zurück und stoppt eine
geplante Lockerung des Waffenrechts.
Was der Auslöser für die Pläne waren, das Mindestalter für den Erwerb großkalibriger Waffen von 21 auf 18 Jahre zu senken, bleibt unklar.
Insbesondere versteht der aufmerksame Bürger wohl langsam nicht mehr, welchen Geistes Kind der Herr Bundesinnenminister ist. Auf der einen Seite will er durch umstrittene Maßnahmen wie der Online-Durchsuchung von Rechnern mittels Software, die von Experten als völlig unwirksam bzw. nicht zielführend eingestuft werden, die innere Sicherheit erhöhen. Auf der anderen Seite will man nun amerikanische Verhältnisse schaffen?
Begrüßenswert wäre ein Vorstoß in eine andere Richtung gewesen:
Keine scharfen Waffen für Privatpersonen!
D.h. auch Sportschützen müßten Ihre Waffen in Tresoren beim Verein belassen und die Vereine müßten sich einer regelmäßigen, unangekündigten Prüfung durch die Polizei unterziehen.
Was der Auslöser für die Pläne waren, das Mindestalter für den Erwerb großkalibriger Waffen von 21 auf 18 Jahre zu senken, bleibt unklar.
Insbesondere versteht der aufmerksame Bürger wohl langsam nicht mehr, welchen Geistes Kind der Herr Bundesinnenminister ist. Auf der einen Seite will er durch umstrittene Maßnahmen wie der Online-Durchsuchung von Rechnern mittels Software, die von Experten als völlig unwirksam bzw. nicht zielführend eingestuft werden, die innere Sicherheit erhöhen. Auf der anderen Seite will man nun amerikanische Verhältnisse schaffen?
Begrüßenswert wäre ein Vorstoß in eine andere Richtung gewesen:
Keine scharfen Waffen für Privatpersonen!
D.h. auch Sportschützen müßten Ihre Waffen in Tresoren beim Verein belassen und die Vereine müßten sich einer regelmäßigen, unangekündigten Prüfung durch die Polizei unterziehen.
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