Wieder einmal hat das Hamburger Landgericht nach einem
Bericht von Spiegel Online
zugeschlagen.
Demnach befand das Gericht Ende April, daß ein Betreiber für Beiträge auf seiner Website auch dann haftet, wenn er
sie weder kennt noch sie sich zu eigen macht.
Gerade die letzte Aussage widerspricht dem Geist des
Urteils des gleichen
Gerichts vom Mai 1998, wonach jeder Website-Betreiber sich mit einem Pamphlet in Form eines Zitats des selben Urteils
zum Deppen machen muß (bzw. glauben das viele...), um sich dadurch u.U. *) von dem Inhalt einer verlinkten Seite zu
distanzieren.
Das Urteil von 1998 geht schon an der techn. Praxis vorbei, denn man hat normalerweise wohl keinen Einfluß auf
Webseiten dritter und da sich diese jederzeit inhaltlich ändern können, ist sehr sinnig, sich grundsätzlich
ersteinmal von allem zu distanzieren.
Das neue Urteil geht darüber hinaus davon aus, daß auch eine sofortige Löschung an der Haftung des Website-Betreibers
nichts ändern würde.
Angesichts der immer größeren Anzahl von Foren, Blogs, usw. ist das Urteil sehr
konstruktiv, gibt es dem
Betreiber letztlich nur die Möglichkeit, jeden Kommentar und Beitrag vorab zu prüfen.
Für dieses Urteil hat das Landgericht Hamburg wahrscheinlich wieder einmal die höchste Auszeichnung für praktikable
Rechtsprechung verdient.

An sich ist die Idee der Juristen dennoch nachvollziehbar, denn bekommt man nicht den Grafitti-Sprayer,
verklagt man eben den Besitzer der Hauswand.
*) Eine generelle Aussage läßt sich auch über das Zitat nicht sagen, denn nur die Zitierung des Urteils ist
kein alleiniges Kriterium, sich der Haftung zu entziehen.